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Vertrag

 

                                                                                                                                                                     Seite 1

 

zwischen der Firma – .....................................................................

 

vertreten durch Frau /Herrn .........................................................                                                      nachfolgend „Auftraggeber“ genannt

und

 

Herrn Ernst  Kanhäußer

 

 wohnhaft in -14550 Groß Kreutz, OT Schenkenberg, Fliederstr.11-

- nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt

 

wird folgendes vereinbart:

 

1. Der Auftragnehmer wird ab dem xx.xx.2009 für den Auftraggeber folgende Tätigkeiten übernehmen:

 

- Vertragsgrundlage ist das Leistungsprofil- Dachbau  vom ........

 

Weitere Vereinbarungen: ……………………………………………………………

 

………………………………………………………………………………………………………

 

…………………………………………………………………………………………………………

2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Arbeitsleistung höchstpersönlich zu erbringen. Die   Hinzuziehung eigener Mitarbeiter oder die Vergabe von Unteraufträgen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

 

3. Der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit in seinen eigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Einzelfällen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich wird, stellt der Auftraggeber nach jeweiliger vorheriger Absprache die entsprechenden betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Ausübung seiner Tätigkeiten erforderlichen Informationen, Hilfsmittel und Unterlagen zur Verfügung.

 

4. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.

 

5. Als Vergütung der Leistung gem. § 19 Abs.1 UStG, wird eine Kosten-Pauschale in vorheriger Absprache, je nach Leistungsumfang des Bauvorhabens mit dem Auftraggeber abgestimmt und festgelegt. In dieser Pauschale sind dementsprechend sämtliche Auslagen  enthalten. 

 

       - Die Kosten-Pauschale für das o. g BV beträgt:…….. Euro -

 

6. Der Auftragnehmer erstellt je nach Größe, Umfang und Dauer des Bauvorhabens alle vierzehn Tage eine Abschlagsrechnung. Die Schlussrechnung erfolgt nach Beendigung der in Auftrag gegebenen Leistungen.

 

                  -Ernst Kanhäußer  - Fliederstr.11  - 14550 Groß Kreutz - 

  

                                                                                                                                                                         Seite 2

 

7. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zusätzlich geleistete Stundenlohnarbeiten innerhalb von zwei Wochen nach Anfall abzurechnen. Bei Überschreitung dieser Frist gelten die Ansprüche als verwirkt.

 

8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über ihm im Laufe seiner Tätigkeit für das Unternehmen bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragverhältnisses fort.

Unterlagen, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner Mitarbeit erhalten hat, sind von ihm sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren. Nach Beendigung der Mitarbeit an dem Projekt/Gegenstand, auf das/den sie sich beziehen und für die der Auftragnehmer sie benötigt hat, spätestens jedoch mit Beendigung des Bauvorhabens sind die Unterlagen an den Auftraggeber zurückzugeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.

 

9.  Das Vertragsverhältnis besteht für die Zeit der vereinbarten Leistungen an dem o.g Bauvorhaben. Eine Kündigung des Vertrages ist  jedoch möglich und erfolgt in schriftlicher Form, falls eine der beiden Parteien den vertraglichen Vereinbarungen nicht nachkommt. Die Kündigungsfrist wird bei Vertragsabschluss vereinbart. Die bisher erbrachte Leistung ist dementsprechend nachzuweisen und unverzüglich in einer Schlussrechnung zu erstellen.

 

11. Über die Mitarbeit an einem Folgeprojekt kann eine neue Vereinbarung abgeschlossen werden. Eine solche Nachfolgevereinbarung bedarf wiederum der Schriftform. Diese Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

 

12. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages.

 

Jede der Vertragsparteien hat eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages erhalten.

 

Sonstige Vereinbarungen:..............................................................

 

Ort, Datum

 

 

………………………………………………………………………………………………………….

Unterschrift Auftraggeber/in              UnterschriftAuftragnehmer/in                                  

 

 

 

                        -Ernst Kanhäußer  - Fliederstr.11  - 14550 Groß Kreutz